Eine zwischen den Eltern bestehende rechtliche Beziehung lässt sich in Italien aus den ihnen obliegenden kindesbezogenen Pflichten ableiten. Diese gründen sich, anders als die anderen Verpflichtungen, die nur den Ehegatten zustehen, etwa nicht auf die Ehe, sondern vielmehr auf die elterliche Verantwortung, die allen Eltern, unabhängig von der Ehe, gegenüber dem von ihnen gezeugten Kind zusteht und die auch auf der Ebene der Mutter-Vater-Verhältnis Auswirkungen hat.

Besteht in Italien ein Rechtsverhältnis zwischen Vater und Mutter eines Kindes allein aufgrund der gemeinsamen Elternschaft?, in Eltern-Eltern Verhältnis, Österreich-Italien-Deutschland

PERTOT T
2014-01-01

Abstract

Eine zwischen den Eltern bestehende rechtliche Beziehung lässt sich in Italien aus den ihnen obliegenden kindesbezogenen Pflichten ableiten. Diese gründen sich, anders als die anderen Verpflichtungen, die nur den Ehegatten zustehen, etwa nicht auf die Ehe, sondern vielmehr auf die elterliche Verantwortung, die allen Eltern, unabhängig von der Ehe, gegenüber dem von ihnen gezeugten Kind zusteht und die auch auf der Ebene der Mutter-Vater-Verhältnis Auswirkungen hat.
2014
978-3-943951-20-2
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